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Die GEZ (GebührenEinzugsZentrale)

ist keine Behörde, sondern eine Einrichtung der Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten. Aber diese Einrichtung kann hartnäckig sein, sehr hartnäckig sogar. Und deren freischaffenden Mitarbeiter, die auf Provisionsbasis die Kriminalität des Schwarzsehens und -hörens unterbinden wollen, sind teilweise unverschämt.
Töchterlein und Sohnemann haben, wie sich das seit Jahren gehört, jeweils ein eigenes Zimmer (in meiner Jugendzeit war das, aus welchen Gründen auch immer, nicht unbedingt erforderlich).
In jedem Zimmer steht ein CD-Spieler, Kassettenrecorder und die Zutaten, um das von den Geräten gelieferte geringe elektrische Signal in hörbare (leider gelegentlich unüberhörbare) Schallwellen umzuwandeln.
Nun meinte ein freischaffender Künstler der GEZ, meine Wohnung betreten zu müssen - zwecks Kontrolle der "Kinder"-Zimmer auf empfangsbereit gehaltene Rundfunkempfänger *. Da hat der Mensch bei mir am falschen Rad gedreht, als er irgend etwas von Polizeibegleitung gefaselt hat. Ich habe ihm Hausverbot erteilt und ihm gleich mit auf den Weg mitgegeben, er möge seine Kollegen und Kolleginnen auf diese Weisung aufmerksam machen. Ein entsprechender Brief ging an die GEZ, dass ihre Aussendienstler mein Grundstück nicht zu betreten haben. Ich zahle an die GEZ (mehr oder weniger) regelmäßig das, was die als Gebühren bezeichnen und ich als Abzocke, zu deren Zahlung ich gesetzlich verpflichtet bin. Weil ich ein Idiot bin, der bei dem beschissenen Fernsehprogramm die Flimmerkiste noch nicht entsorgt hat.
Der musikalische Einheitsbrei, der aus dem Radio kommt, wäre auch ein Grund, sich von dieser Empfangsmöglichkeit zu trennen. Oops, das geht nicht - weil ich ein gesetzestreuer Bürger bin. Ich sammle Uralt-Radios (das sind die Dinger, wo innen was glüht und die etwas länger brauchen, bis, neben dem charakterischen Brumm, noch was anderes zu hören ist). Und die halte bzw. versetze ich in empfangsbereiten Zustand. Somit muss ich wenigstens ein Radio angemeldet haben.
Gedanken teilweise anderer Art zur GEZ werden hier veröffentlicht.
*) Rundfunkempfänger sind alle technischen Einrichtungen, die für die Öffentlichkeit bestimmte Funkübertragungen empfangen können, also Radio- oder Fernsehgeräte.
Es reicht für die Verpflichtung zur Gebührenzahlung, wenn sie empfangsbereit gehalten werden. Netzstecker bzw. Antennenanschluss abzustöpseln reicht nicht. Auch wenn ein altes Schätzchen im Keller oder auf dem Dachboden abgestellt ist! Es würde reichen, bei einem Fernsehempfänger bzw. Videorecorder den Antennenanschluss zu verlöten, so dass der Antennenanschluss ohne großen technischen Aufwand nicht zu benutzen wäre. Dass käme z.B. dann in Betracht, wenn der Videorecorder per Scartkabel mit dem Fernseher verbunden ist, um ausschließlich Videos sehen zu können, die geliehen oder gekauft sind.
Empfangsgeräte, die diese Funksendungen normalerweise nicht empfangen können, wie z.B. Empfänger, wie sie Funkamateure benutzen, fallen nicht unter diese Vorschrift. Umgebaute Geräte, die nur die "freien" Programme der Privatsender oder z.B. nur Premiere "Bezahlfernsehen" empfangen können, sind gebührenpflichtig, wie vor ein paar Jahren ein Gericht entschieden hat. Also Mädels und Jungs, die ihr wisst, an welchem Ende ein Lötkoben heiss wird und wie ein Oszilloskop bzw. Frequenzmesser zu bedienen sind: entsprechende Basteleien an Eurer Flimmerkiste retten Euch nicht vor der GEZ.
28.12.05 14:33
 


bisher 5 Kommentar(e)     TrackBack-URL


Andre / Website (19.2.06 17:00)
Tja wie war das:

"Ein Ehepaar übernachtet in einem Hotel und soll am nächsten Morgen 200 Euro zahlen, mit der Begründung: die Gäste hätten schließlich Whirlpool, Tennisplatz, Massagecenter, Wellness Lounge usw. nutzen *koennen* und müssten nun dafür zahlen, auch wenn sie nichts davon genutzt haben. Der Mann zahlt dem Portier 20 Euro und sagt: "Den Rest ziehe ich ab, weil Sie mit meiner Frau geschlafen haben." Der Portier streitet das energisch ab. Ehemann: "Sie hätten aber mit ihr schlafen *koennen*"

Gruß Andre


scrat (12.3.06 14:36)
Mein Provider bezahlt doch schon pauschal pro Grundstück eine GEZ Gebühr. Wie kann dann die GEZ von mir noch einmal diese Gebühr verlangen? Für eine Leistung doppelt bezahlt bekommen...das ist nicht in Ordnung!


AlixAlix / Website (12.3.06 18:49)
@ scrat: ne, so ist es eben nicht. Die GEZ erhebt die Gebühr nicht bezogen auf ein Grundstück, sondern bezogen auf die Leutchen, die ein Radio oder einen Fernseher innhalb eines Hauses bereit halten.
Dazu gäbe es noch eine Frage, die ich mit einem Rechtsanwalt klären will: Kann die GEZ ein Amtshilfeersuchen (von der Gemeindeverwaltung) starten, um von mir Geld einzutreiben? Die GEZ ist kein Amt bzw. Behörde und hat somit, nach meinem Rechtsverständnis, auch keine amtlichen Befugnisse.
Die GEZ könnte einen Gerichtsvollzieher beauftragen, Forderungen einzutreiben, aber nicht die Gemeindeverwaltung. Das werde ich klären lassen. Mir gehts dabei nicht um einige Euros, sondern darum, was die GEZ machen darf.


klaus (28.5.07 01:00)
ich halte alles parat zum Kinder bekommen.
Bekomme ich "Kindergeld"?

klaus

Ich zahle nichts mehr der Mafia


Alix (7.6.07 17:44)
Zeuge Kinder mit beidseitiger Freude - der Rest ergibt sich von selbst ;-)

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